Wann ist ein vermeintlich letzter Wunsch, wirklich der letzte Wunsch eines Verstorbenen?
Heute morgen les ich im KSTA von einem Todkranken, dessen letzter Wunsch angeblich gewesen sein soll, ich betone „soll“, dass seine Asche zu einem Diamantring verarbeitet werden soll, den die Tochter dann an ihrer Hand tragen darf. Der Fall wird vor dem Amtsgericht in Wiesbaden verhandelt.
Was sollen da die Richter entscheiden. In Deutschland sind die Gesetze nun mal sehr klar, was individuelle Bestattungsszenarien dürfen oder nicht. Im Ausland ist das längst lockerer und freier zu händeln. Da kann man die Urne mit der Asche des Verstorbenen im Garten vergraben, sie sich in die Vitrine stellen oder sie einfach von einer Brücke in den Fluss rieseln lassen. Wie ich heute gelesen habe, ist das aber für den Deutschen an sich sehr schnell zu umgehen, in dem man einen Antrag auf Auslandsbeisetzung stellt und dann kann man die Asche in der Urne oder wie auch immer wieder mit nach Hause nehmen. Ist das wirklich so einfach? Oder wird man da an der Flughafenabfertigung nicht gefragt, was man denn da Schönes mitgenommen hat. Es ist ja schon nicht einfach ein paar Muscheln vom Südseeurlaub oder möglicherweise ein Fläschchen mit Wüstensand über die Grenze zu bringen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man in diesem Moment nicht Rechenschaft ablegen muss und dann hat man ein Problem. Aber ich lass mich da gern belehren!
Viel wichtiger scheint mir das Motiv zu sein, aus welchem Grund der Verstorbene einen solch angeblichen Wunsch äußert. Gerade im vorliegenden Fall kann ich mir schwer vorstellen, wie die Tochter Tag ein Tag aus mit der Asche ihres Vaters in ihrem Fingerring spült, wäscht, zur Arbeit geht und auf feuchtfröhliche Partys! Ich find das irgendwie gruselig.
Der letzte Wille ist klar zu definieren, was will ich wem vererben, wie will ich sterben (Patientenverfügung) und wo und wie will ich beerdigt werden. Man geht zum Notar und lässt das amtlich beglaubigen. Aber Wünsche können meines Erachtens sehr variabel sein. Wie kann die Tochter denn beweisen, ob es der Wunsch des Vaters war oder ob es eher ihr eigenes Anliegen war. Schon im normalen Leben sind Wünsche oft sehr schnell überholt. Was man sich in dem einen Moment wünscht, kann sich im nächsten Moment schon als unsinnig herausstellen oder umgekehrt! Hat also der Vater das in den letzten Atemzügen seiner Tochter gegenüber geäußert oder ist dieser Wunsch schon sehr lange in ihm gereift und wenn, warum?
Will er auf diese Art und Weise sich die Möglichkeit verschaffen, dass seine Tochter ihn niemals vergisst oder will sie ihm sozusagen ein Denkmal verschaffen? Ich sehe ein und bin auch deutlich dafür, dass unsere Gesetzesregelung bezüglich des „letzten Wunsches“ oder des „letzten Willens“ stark überarbeitungswürdig ist. Aber sollte man wirklich alles „Gewünschte“ erlauben.
Sollte es nicht einen Rest von Achtung und Respekt vor den Verstorbenen geben, der vor allen Dingen beinhaltet, dass ein Toter ein Recht auf seine letzte Ruhe hat! Man kann per Gesetz die Orte der Ruhestätten erweitern. Dass ist ja auch schon passiert. So kann man neuerdings die Asche des Verstorbenen unter Bäumen begraben. Aber in einen Ring, der dann überall mithin getragen wird?
Schon der Gedanke, ständig meinen Blick auf eine Urne, die vielleicht im Wohnzimmer in der Vitrine steht, werfen zu müssen, löst in mir Unbehagen aus. Und was würde ich machen, wenn das der letzte Wunsch eines mir nahe stehenden Menschen ist und ich ihn gar nicht erfüllen kann und will. Da komm ich doch in schwere Gewissensnöte. Man muss da aufpassen, im vorliegenden Fall scheint das ja übereinstimmend zwischen Vater und Tochter entschieden worden sein, aber was ist, wenn das nicht der Fall ist.
Man sieht mal wieder, dass der letzte Wunsch und das Procedere darum nicht einfach sind. Aber vor allen Dingen kommt dabei heraus, wie wenig der Mensch sich grundsätzlich mit diesen Fragen beschäftigt und dass die Probleme dann in dem Moment auftauchen, wenn die Emotionen durch Trauer und Verlust sehr angespannt sind und es schwierig ist, eine wirklich respektvolle und geistvolle Entscheidung zu treffen.
Mann soll doch den Toten die letzte Ruhe lassen und sie nicht in irgendwelchen Prozessen um merkwürdige Formen des Verbleibes des kleinen Restes Asche, die mal der Mensch gewesen ist, stören. Vor allen Dingen wenn es heißt:“Des Toten letzter Wunsch soll gewesen sein“! Soll heißt nichts anderes, wie angeblich, möglicherweise, nicht nachweisbar, möglicherweise hineininterpretiert usw.usw. Was soll der Richter da jetzt entscheiden?